Kommune im DigitalPakt Alter. Startschuss für bundesweites Prädikat
Der DigitalPakt Alter führt das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ ein. Damit erweitert er sein bundesweites Angebot und zeichnet Städte, Gemeinden und Landkreise aus, die sich mit nachhaltigen Strukturen für die digitale Teilhabe älterer Menschen engagieren. Begleitend startet ein Förderprogramm, das sich insbesondere an kleine und mittlere Kommunen richtet. Alle Kommunen sind eingeladen, ihr Engagement sichtbar zu machen und sich als zukunftsorientiert zu positionieren. Den Auftakt bildet eine Online-Veranstaltung am 25. Juni 2026, in der das Bewerbungsverfahren für das Prädikat eröffnet sowie die Fördermöglichkeiten vorgestellt werden.
Das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ steht als Auszeichnung für Qualität, Verlässlichkeit und auf Dauer angelegte Angebote zur digitalen Teilhabe älterer Menschen. Es wird an Kommunen vergeben, die zum Beispiel Unterstützungsangebote anbieten, Netzwerkstrukturen oder eine zentrale Koordinationsstelle aufgebaut haben. Die ausgezeichneten Kommunen erhalten Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk, fachliche Unterstützung durch Beratung sowie praxisorientierte Materialien und Qualifizierungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden.
Begleitendes Förderprogramm
Kommunen, die das Prädikat anstreben, einzelne Kriterien jedoch noch nicht vollständig erfüllen, können sich für das ergänzende Förderprogramm bewerben. Es unterstützt den gezielten Aufbau lokaler Angebote und ist für kleine und mittlere Kommunen von Interesse. 2027 und 2028 werden insgesamt 50 Förderungen von bis zu 5.000 Euro durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergeben.
Karin Prien, Bundesseniorenministerin:
„Um die digitale Teilhabe älterer Menschen zu verbessern, müssen Veränderungen dort ansetzen, wo das Leben stattfindet: in den Städten, Gemeinden und Nachbarschaften. Digitale Teilhabe entsteht nicht allein durch Technik – sie entsteht durch Vertrauen, Begleitung und das Gefühl, mit den eigenen Fragen nicht allein zu sein. Deshalb braucht es tragfähige Strukturen: wohnortnahe Anlaufstellen, niedrigschwellige Beratung und Angebote, die sich an den Lebensrealitäten älterer Menschen orientieren – etwa in Mehrgenerationenhäusern, Bibliotheken oder Begegnungsstätten. Hier kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. Das Bundesseniorenministerium unterstützt mit dem DigitalPakt Alter die Kommunen dabei, solche Strukturen aufzubauen und zu sichern – etwa durch lokale Erfahrungsorte, Qualifizierungsangebote für kommunale Mitarbeitende oder die gezielte Einbindung von Ehrenamtlichen.“
Qualität und Verlässlichkeit
Der DigitalPakt Alter sieht die Kommune als Schlüssel für die digitale Teilhabe älterer Menschen. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sollte die Vermittlung digitaler Kompetenzen vor Ort verankert werden. Hierfür müssen Kommunen Unterstützung erhalten. Indem sie digitale Kompetenzen fördern, ermöglichen sie gesellschaftliche Teilhabe im Alter und machen ihre Angebote sowie Strukturen langfristig zukunftsfähig.
Alle Informationen erhalten interessierte Kommunen unter
www.digitalpakt-alter.de/kommunen oder
per E-Mail an kommunen-im-digitalpakt(at)bagso(dot)de
Über den DigitalPakt Alter
Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Er stärkt seit 2021 die digitale Teilhabe älterer Generationen und vernetzt 48 Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Über die Internetseite und das Service-Telefon erhalten Hilfesuchende kostenfreie Materialien und Hinweise zu Unterstützungsangeboten. Das bundesweite Netzwerk an aktuell über 365 Erfahrungsorten wird stetig ausgebaut, um Älteren flächendeckende Unterstützung bei digitalen Fragen zu bieten. Seit 2026 legt der DigitalPakt Alter einen Schwerpunkt auf die Förderung nachhaltiger kommunaler Strukturen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen.
Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMBFSFJ dar. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.