Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Prädikat "Kommune im DigitalPakt Alter"
Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt. 2021 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der BAGSO initiiert, ist er als Bündnis von Partnerorganisationen aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angelegt.
Zielsetzung und Selbstverständnis
Vorreiterrolle für digitale Teilhabe im Alter
Das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ zeichnet Kommunen aus, die eine aktive Vorreiterrolle für die digitale Teilhabe älterer Menschen übernehmen. Es würdigt das Engagement für den Aufbau und die Pflege von nachhaltigen, wohnortnahen Strukturen, die älteren Menschen ermöglichen, digitale Angebote sicher zu nutzen und digitale Kompetenzen selbstbestimmt zu entwickeln. Durch
dieses Prädikat positioniert sich die Kommune als zukunftsorientierter und verantwortungsbewusster Akteur, der die digitale Daseinsvorsorge stärkt und somit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität und zum sozialen Zusammenhalt im Alter leistet.
Netzwerkbildung und Partnerschaft
Ein zentrales Element für den Erwerb des Prädikats ist der Aufbau oder die Weiterentwicklung einer kooperativen Netzwerkstruktur. Dieses Netzwerk bündelt die Kräfte von Verwaltung, Bildungseinrichtungen, sozialen Organisationen, der Zivilgesellschaft und dem Ehrenamt. Nur durch dieses partnerschaftliche Zusammenspiel können tragfähige Strukturen geschaffen werden, die den Zugang zur digitalen Welt für ältere Menschen erleichtern und ihre Lebensqualität sichtbar verbessern.
Voraussetzungen für den Erwerb des Prädikats
Um das Prädikat zu erhalten, muss die Kommune nachweislich die im Anforderungskatalog definierten Kriterien erfüllen.
Strukturelle Anforderungen:
- Netzwerkstruktur: Aufbau oder Weiterentwicklung einer kooperativen Netzwerkstruktur zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen.
- Zentrale Koordinationsstelle: Einrichtung einer Stelle innerhalb der Kommune, die als zentrale Ansprechperson fungiert und die Aktivitäten bündelt.
- Einbindung von Erfahrungsorten: Mindestens zwei Organisationen innerhalb der Kommune müssen als „Erfahrungsorte im DigitalPakt Alter“ mitwirken. Diese Orte sind entscheidend für die praktische Vermittlung digitaler Kompetenzen.
Interne Vorbereitung und Verankerung:
- Interne Prüfung und Abstimmung: Vor der Antragstellung ist eine interne Prüfung der Voraussetzungen unerlässlich, gefolgt von einer Abstimmung mit der Verwaltungsspitze.
- Einbindung von Seniorenvertretungen: Seniorenbeiräte oder -vertretungen sind frühzeitig in den Prozess einzubinden, um deren Perspektive und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
- Politische Verankerung: Eine offizielle Beschlussfassung durch kommunale Gremien (z. B. Rat oder Ausschuss, Altenhilfeplanung, Strategien der Kommune oder ähnliches) ist erforderlich, um das Engagement für das Projekt offiziell und nachhaltig zu verankern.
Der Bewerbungsprozess
Der Prozess zum Erwerb des Prädikats ist formalisiert und erfolgt digital:
Erstellung der Unterlagen
- Die Kommune erstellt eine detaillierte Projekt- und Netzwerkbeschreibung, die alle geforderten Informationen vollständig und präzise darlegt.
Benennung von Ansprechpersonen
- Es muss eine Person (innerhalb der Verwaltung) benannt werden, die als zentrale Kontaktpunkte für den DigitalPakt Alter fungieren. Ggf. wird zusätzlich eine weitere Ansprechperson einer mit der Aufgabe betrauten Organisation benannt.
Einreichung
- Die vollständigen Unterlagen werden über das Online-Portal unter www.digitalpakt-alter.de/kommunen eingereicht.
Prüfung und Listung
- Der DigitalPakt Alter prüft die eingereichten Unterlagen auf Konformität mit den Kriterien und führt die Kommune nach erfolgreicher Prüfung im offiziellen Verzeichnis.
Wichtige Termine:
Die Bewerbung für das Prädikat ist ab dem 25. Juni 2026 bis auf weiteres möglich.
Die erste Auszeichnung findet im Januar 2027 statt. Im Anschluss wird es dann zeitnahe fortlaufende Auszeichungen geben.
Vorteile für ausgezeichnete Kommunen
Mit dem Erhalt des Prädikats „Kommune im DigitalPakt Alter“ profitiert die Kommune von zahlreichen Vorteilen:
- Offizielle Anerkennung: Die Kommune erhält die Auszeichnung und die Erlaubnis, sich offiziell als „Kommune im DigitalPakt Alter“ zu bezeichnen.
- Sichtbarkeit und Reputation: Listung im offiziellen Verzeichnis des DigitalPakt Alter, was die Sichtbarkeit des Engagements auf Bundesebene erhöht und die Kommune als Vorreiter positioniert.
- Außendarstellung: Bereitstellung von Materialien zur Außendarstellung wie Logos, eine Urkunde und eine Außenplakette zur Kennzeichnung des Engagements.
- Zugang zu Ressourcen: Erhalt von Zugang zu wertvollen Ressourcen wie Qualifizierungen, Beratung und hilfreichen Materialien, die speziell für die Bedürfnisse der Kommunen aufbereitet wurden und die Erfahrungsorte unterstützen.
- Bundesweites Netzwerk: Aufnahme in ein bundesweites Netzwerk engagierter Partner und anderer ausgezeichneter Kommunen zum Austausch von Erfahrungen, Best Practices und zur gegenseitigen Unterstützung.
Verpflichtungen der Prädikatskommunen
Mit dem Erwerb des Prädikats geht die Kommune folgende Verpflichtungen ein:
- Nachhaltige Strukturen: Die Kommune verpflichtet sich, die aufgebauten Strukturen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen nachhaltig zu pflegen und weiterzuentwickeln.
- Aktive Netzwerkbeteiligung: Die Kommune beteiligt sich aktiv am bundesweiten Netzwerk, teilt Erfahrungen und trägt so zur Stärkung der digitalen Teilhabe bei.
- Jährliche Prüfung: Die Kommune gibt jährlich auf Rückfrage Meldung zum aktuellen Stand des Netzwerks.
Sonstige Bestimmungen
Das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ dient als Anerkennung und Anreiz, digitale Innovationen in der lokalen Verwaltung und im Gemeinwesen weiter voranzutreiben. Eine missbräuchliche Verwendung des Prädikats oder das Nichterfüllen der zugesagten Kriterien kann zum Entzug der Auszeichnung führen.
Sie haben noch offene Fragen?
Melden Sie sich gern per Mail oder Telefon!
Daniel Hoffmann und Oliver Dürr
Referenten DigitalPakt Alter
0228 / 24 99 93 -40 oder -27
kommunen-im-digitalpakt(at)bagso(dot)de