Förderrichtlinien

Förderrichtlinien des ergänzenden Förderprogramms im Rahmen des Prädikats "Kommune im DigitalPakt Alter"

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt. 2021 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der BAGSO initiiert, ist er als Bündnis von Partnerorganisationen aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angelegt.

Allgemeine Bestimmungen

Ziel der Förderung

Der DigitalPakt Alter zielt darauf ab, die digitale Teilhabe älterer Menschen in Deutschland nachhaltig zu stärken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in einer digitalisierten Welt zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Förderung des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Strukturen auf kommunaler Ebene, die älteren Menschen den Zugang zu digitalen Medien und Technologien erleichtern und sie bei deren Nutzung unterstützen. Das ergänzende Förderprogramm richtet sich gezielt an Kommunen, die das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ anstreben, aber einzelne Kriterien noch nicht vollständig erfüllen können. Es soll insbesondere kleinen und mittleren Kommunen in strukturschwachen Regionen helfen, bedarfsgerechte digitale Bildungsangebote zu etablieren und lokale Netzwerke zu stärken. Kommunen positionieren sich als zukunftsorientiert, nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr und erhalten Zugang zu wertvollen Ressourcen wie Schulungen, Beratung und erhalten zusätzlich eine finanzielle Förderung. Sie werden Teil eines bundesweiten Netzwerks und können von den Erfahrungen anderer Kommunen profitieren.

Fördermittelgeber und Projektträger

Die Initiative DigitalPakt Alter wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Projektträger und zuständig für die Weiterleitung der Mittel ist die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V..

Antragsberechtigung und Finanzierungsart 

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Vollfinanzierung. Es gilt das strikte Verbot der Doppelförderung: Eine Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Fördermittel finanziert werden.

Höhe der Förderung 

Die maximale Fördersumme beträgt einmalig bis zu 5.000,00 EUR (in Worten: fünftausend Euro).

Förderzeitraum und Mittelverwendung 

Die Förderung ist für die Jahre 2027 (30 Kommunen) oder 2028 (20 Kommunen) vorgesehen. Leistungen müssen ihren Rechtsgrund im Bewilligungszeitraum haben. Über die Mittel kann nur im jeweiligen Haushaltsjahr verfügt werden. Ein Übertrag auf das Folgejahr ist nicht möglich. Falls Mittel nicht oder nicht in voller Höhe angefordert und verausgabt werden, verfällt der Anspruch auf den vollen bzw. restlichen Betrag.

Rechtliche Grundlagen

Bestandteil der Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Zudem gelten die Regelungen zum Datenschutzvereinbarung und das Merkblatt zum Förderprogramm.

 

Antragsvorgang

Portal und Fristen

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über ein Online-Portal. Die Bewerbung für das Förderprogramm ist zwingend an die gleichzeitige Bewerbung für das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ gebunden.

Wichtige Fristen:

  • Antragstellung für das Prädikat und die Förderung 2027: 25. Juni 2026 bis 30. September 2026
  • Auswahl und Benachrichtigung der Antragstellenden: Bis Mitte November 2026
  • Zustellung des Weiterleitungsvertrags: Anfang Dezember 2026
  • Beginn der Förderung: 01.01.2027
  • Mittelabruf anhand Belegliste: Bis Mitte Oktober 2027 (Originalbelege verbleiben in der Kommune)
  • Sachberichtslegung: Bis spätestens 15. Dezember 2027

Prüfkriterien für die Auswahl

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Die Auswahl der geförderten Kommunen erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Bedarf und Notwendigkeit: Nachweis, dass die Förderung zur Erfüllung der Prädikatskriterien notwendig ist und die Kommune von der Unterstützung besonders profitieren kann.
  • Strukturaufbau und Nachhaltigkeit: Verpflichtung zur Gewinnung oder zum Aufbau von mindestens zwei „Erfahrungsorten im DigitalPakt Alter“ und Nachweis einer klaren politischen Verankerung des Vorhabens (z. B. durch Ratsbeschlüsse, Aufnahme in strategische Konzepte oder Bereitstellung 
    nachhaltiger Ressourcen).
  • Netzwerkbildung: Potenzial zur Stärkung lokaler Netzwerke, die Bildungsanbieter, soziale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Engagierte zusammenbringen.
  • Vollständigkeit und Plausibilität: Vollständige und präzise Darstellung der Informationen im Antrag sowie eine nachvollziehbare Begründung der geplanten Maßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

 

Verwendung der Fördermittel 

Förderfähige Kosten

Die Mittel sind von der Kommune eigenverantwortlich und zielgerichtet für Maßnahmen einzusetzen, die direkt zur Erfüllung der Prädikatskriterien beitragen. 
Dazu gehören insbesondere:

  • Veranstaltungen zur Bedarfsermittlung und Netzwerkaufbaubildung
  • Anschaffung von Technik und Ausstattung für Erfahrungsorte (gemeinsam genutzte Technik)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Engagierte

Bewirtungskosten: Diese sind nur bei Veranstaltungen mit externen Teilnehmenden zuwendungsfähig. Es dürfen grundsätzlich nur Ausgaben für Wasser, Kaffee und Tee übernommen werden (keine Speisen, Säfte, Softdrinks oder Alkohol).

Nicht förderfähige Kosten 

Die Mittel dürfen ausdrücklich nicht genutzt werden für:

  • Infrastrukturkosten (z. B. Raum- und Mietkosten).
  • Allgemeine Personalkosten für Angestellte der Kommune.

Vergabe und Gegenstände

Aus Zuwendungsmitteln beschaffte Gegenstände sind ausschließlich für das geförderte Projekt zu nutzen und sorgfältig zu behandeln.

 

Pflichten der Kommune

Inhaltliche Mitwirkung

Die Kommune verpflichtet sich zu 

  • einem Aufbau/Ausbau eines kommunalen Netzwerks zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen.
  • einer Einbindung von mindestens zwei Initiativen als „Erfahrungsorte im DigitalPakt Alter“.
  • einer Teilnahme an der vom DigitalPakt Alter angebotenen OnlineQualifizierungsreihe für Mitarbeitende der Verwaltung (ab 2027, 7 x 2 Stunden).
  • einer Teilnahme an der Evaluation des DigitalPakt Alter.
     

Berichtspflichten

Die Kommune muss folgende Unterlagen einreichen:

  • Einen Sachbericht (ein bis zwei Seiten), der die Durchführung der Maßnahmen beschreibt
  • Eine vollständig ausgefüllte Belegliste zum Abruftermin (Mitte Oktober 2027)

 

Sonstige Bestimmungen

Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit 

Die Kommune stimmt zu, dass Grunddaten (Name, Ansprechperson, Logo und Angaben zur Kommune aus dem Bewerbungsverfahren) zur Programmdarstellung auf den Kanälen des DigitalPakt Alter veröffentlicht werden. Bei allen Veröffentlichungen ist auf die Förderung durch das BMBFSFJ hinzuweisen und es sind die vom Projektträger bereitgestellten Textbausteine und Logos zu verwenden.

Rücktritt und Rückzahlung 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei unrichtigen Angaben oder Wegfall der Voraussetzungen möglich. In diesem Fall sind die bereits weitergeleiteten Haushaltsmittel zurückzuzahlen.

Weiterführung der Angebote 

Es wird erwartet, dass die geförderten Maßnahmen und Strukturen über den Förderzeitraum hinaus verstetigt und weitergeführt werden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Vernetzung 

Die teilnehmenden Kommunen werden in einem Online-Raum im Rahmen des Zukunftsraums Demografie miteinander vernetzt. Dieser Raum dient als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und die Diskussion von Herausforderungen. Hier werden weitere Vernetzungsaktivitäten und Aktionen bzw. Veranstaltungen kommuniziert.

Sie haben noch offene Fragen?

Melden Sie sich gern per Mail oder Telefon!

Daniel Hoffmann und Oliver Dürr
Referenten DigitalPakt Alter
0228 / 24 99 93 -40 oder -27
kommunen-im-digitalpakt(at)bagso(dot)de