Teilnehmen dürfen die Kommunalverwaltungen kreisfreier Städte, kreisangehöriger Gemeinden und Landkreise.
Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt: Die Bezirke gelten als eigenständig handelnde Verwaltungsorgane und dürfen unabhängig von der obersten Stadtverwaltung Projekte einreichen. Bei der Bewerbung sollten sie sich als kreisangehörige Gemeinden kategorisieren.
Kommunalverwaltungen können die Teilnahme an Organisationen delegieren, die unmittelbar an örtlichen Projekten für mehr digitale Teilhabe älterer Menschen beteiligt sind. Letztere müssen in diesem Fall der Bewerbung eine Vollmacht beifügen. Diese Vollmacht muss vollständig ausgefüllt und von einer Person unterschrieben sein, die dazu autorisiert ist (z. B. Bürgermeister/in). Hier finden Sie eine Word-Vorlage zum Herunterladen.