Förderprogramm - Ländlicher Raum

Teilnahmebedingungen

Förderprogramm des DigitalPakt Alter

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt. 2021 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der BAGSO initiiert, ist er als Bündnis von Partnerorganisationen aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angelegt. Ziel ist es, ältere Menschen bei der digitalen Teilhabe zu unterstützen und geeignete Lernangebote zu fördern und sichtbar zu machen. Gemeinsam mit Partnerorganisationen und Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen in Form eines Erfahrungsortes bereitstellen, sollen vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Teilhabe kooperativ und sektorenübergreifend vorangetrieben werden. Der Blick richtet sich hierbei auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter. 

Ein Teil der Kampagne besteht aus einem Förderprogramm zum Auf- und Ausbau so genannter Erfahrungsorte, in denen ältere Menschen möglichst individuell über digitale Hilfsangebote informiert und in der Handhabung von digitalen Geräten und Anwendungen unterstützt werden. Bisher wurden 314 solcher Erfahrungsorte gefördert, 2026 sollen weitere 50 Erfahrungsorte dazu kommen – 25 im ländlichen und 25 im städtischen Raum. 

Förderung 2026 – ländlicher Raum

Gefördert werden 25 Akteure, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen bereitstellen und besonders diejenigen ansprechen, die noch „offline“ sind oder geringe Anwendungskenntnisse haben. Neben der finanziellen Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro je Initiative erhalten die geförderten lokalen Erfahrungsorte geeignete Materialien für die Lernbegleitung. Online-Veranstaltungen bieten den Erfahrungsorten zudem Möglichkeiten für Weiterbildung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch. Sie werden Teil des Netzwerks und haben die Möglichkeit, sich mit diesem auszutauschen sowie Erfahrungen und Ressourcen zu teilen.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen und Volkshochschulen aus dem ländlichen Raum, die älteren Menschen bei ihren ersten Schritten mit digitalen Hilfsmitteln oder ins Internet beratend zur Seite stehen und nach Möglichkeit bereits in der Vermittlung digitaler Kompetenzen aktiv sind. Eine Förderung von kommerziellen Akteuren (z.B. nicht gemeinnützige GmbHs) sowie von Privat- oder Einzelpersonen ist nicht möglich!

Das eingereichte Angebot ist bis zum 31. Dezember 2026 umzusetzen. Im Anschluss an den Förderzeitraum soll das geförderte oder ein vergleichbares Angebot weiter bereitgestellt werden. 

Eine Förderung erfolgt ausschließlich für Projekte, die über den Förderzeitraum hinaus dauerhaft fortgeführt werden können. Daher ist sicherzustellen, dass das geförderte oder ein funktional vergleichbares Angebot auch nach Abschluss der Förderung weiterhin bereitgestellt wird.

Bewerbungsfrist und Einreichung 

Die Beiträge können nur über das Online-Formular auf www.digitalpakt-alter.de vom 02.-28. Februar 2026 eingereicht werden. Abgefragt wird dort:

Initiative und Träger

  • Vollständige Kontaktdaten und Kurzbeschreibung

Projektinhalte

  • Ziel des Angebotes
  • Kurzbeschreibung inklusive Nennung der Zielgruppen 

Hauptamt/Ehrenamt

  • Wie viele ehrenamtlich Engagierte unterstützen das Projekt?
  • Gibt es eine hauptamtliche Begleitung? 

Ausstattung

  • Wofür sollen die Fördermittel verwendet werden? 

Netzwerken

  • Gibt es vorhandene Netzwerkpartnerinnen und -partner? Wenn ja: welche? 

Eine postalische Einreichung ist nicht möglich!

Ermittlung der zu fördernden Projekte

Bei der Auswahl der Akteure werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

  • Das Angebot muss durch ehrenamtliches Engagement unterstützt werden (mindestens zwei ehrenamtlich aktive Personen).
  • Seniorinnen und Senioren erhalten kostenlosen Zugang zum Angebot. Aufgestellte „Kaffeekassen“ und andere freiwillige Beiträge sind zulässig.
  • Es werden Akteure aus dem ganzen Bundesgebiet berücksichtigt. Mit dieser Förderung wird gezielt der ländliche Raum unterstützt. Darunter fallen alle Gemeinden, die genau oder weniger als 5.000 Einwohner haben. Damit orientieren wir uns am Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland, das ab einer Einwohnerzahl über 5.000 von einer städtischen Struktur ausgeht.1
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit besteht die Möglichkeit der Verstetigung (der Weiternutzung) des Angebots über den Förderzeitraum hinaus.

Ergänzende Zusatzkriterien sind:

  • Bestehende oder neue Kooperationen der freiwillig Engagierten mit hauptamtlichen kommunalen Strukturen, die auch nach 2026 weiterbestehen, sowie insgesamt eine Vernetzung mit z.B. Bildungsträgern, Kirchengemeinden, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder Mehrgenerationshäusern vor Ort.
  • gezielte Ansprache von schwer erreichbaren Zielgruppen wie zum Beispiel Hochaltrige, ältere Menschen mit Migrationshintergrund und pflegebedürftige Ältere oder ihre Angehörigen, sowie Menschen, die in besonderem Maße von Einsamkeit bzw. Isolation betroffen sind.
  • ein besonders vielfältiges und/oder besonders häufig stattfindendes Angebot (z.B. wöchentliche Smartphone-Sprechstunden, die um spezielle Kurse ergänzt werden).

Nutzungsrechte an den Teilnehmerbeiträgen

Als ausgewählte Teilnehmerin oder Teilnehmer räumen Sie den Initiatoren des „DigitalPakt Alter“ (BAGSO und BMBFSFJ) das Recht ein, die mit den Fördermitteln realisierten Angebote umfassend für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Förderprogramms sowie begleitende PR-Maßnahmen zu nutzen. 

Datenschutz

Durch die Anmeldung zum Förderprogramm werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden nur zum Zwecke der Durchführung des Programms gespeichert und verwendet.

Mit der Teilnahme am Förderprogramm werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. 

Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt bis Ende März. 

1: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (Stand: 13.01.2026)

Porträt: Lächelnde Frau mit Zopf und dunklen Haaren.

Sie haben noch offene Fragen?

Melden Sie sich gern per Mail oder Telefon!

Katharina Stuch
Referentin Erfahrungsorte
0228 / 24 99 93 49
stuch(at)bagso(dot)de