Förderprogramm - Ländlicher Raum

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Ländlicher Raum. 

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Förderprogramm - Ländlicher Raum

Gefördert werden Angebote, die Seniorinnen und Senioren den Einstieg in die digitale Welt ermöglichen bzw. erleichtern und im ländlichen Raum angesiedelt sind. 

Finanziert werden

  • Hard- und Software
  • Lizenzen und Datenvolumen
  • Einrichtungsgegenstände für Schulungsräume, z.B. zur Aufbewahrung der Hardware
  • Erstellung von Arbeitsmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit wie Druckkosten für Flyer, Anzeigen
  • Ehrenamtspauschalen und Honorare für externe Referentinnen und Referenten, soweit sie ausschließlich dem Projekt zuzuordnen sind
  • Reise- und Bewirtungskosten
  • Kosten für die externe Fortbildung von Ehrenamtlichen

Nicht finanziert werden

  • Laufende Raum- und Mietnebenkosten
  • Personalausgaben für hauptamtlich Beschäftigte
  • Kosten ohne konkreten Bezug zum Angebot

Gefördert werden Vereine, Initiativen und Volkshochschulen im ländlichen Raum, die mithilfe von ehrenamtlichen Strukturen älteren Menschen bei ihren ersten Schritten mit digitalen Hilfsmitteln oder ins Internet beratend zur Seite stehen und nach Möglichkeit bereits in der Vermittlung digitaler Kompetenzen aktiv sind, mindestens aber Erfahrungen in der Begleitung von Seniorinnen und Senioren haben. 

Eine Förderung von kommerziellen Akteuren (z.B. nicht gemeinnützige GmbHs) sowie von Privat- und Einzelpersonen ist nicht möglich.

Das Online-Bewerbungsformular ist vom 02. bis 28. Februar 2026 freigeschaltet. Danach können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 

Bei der Auswahl der Akteure werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

  • Es werden Akteure aus dem ganzen Bundesgebiet berücksichtigt. Mit dieser Förderung wird gezielt der ländliche Raum unterstützt. Darunter fallen alle Gemeinden, die genau oder weniger als 5.000 Einwohner haben. Damit orientieren wir uns am Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland, das ab einer Einwohnerzahl über 5.000 von einer städtischen Struktur ausgeht.
  • Das Angebot muss durch ehrenamtliches Engagement unterstützt werden (mindestens zwei ehrenamtlich aktive Personen).
  • Seniorinnen und Senioren erhalten kostenlosen Zugang zum Angebot. Aufgestellte „Kaffeekassen“ und andere freiwillige Beiträge sind zulässig.
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit besteht die Möglichkeit der Verstetigung (der Weiternutzung) des Angebots über den Förderzeitraum hinaus.

Ergänzende Zusatzkriterien sind:

  • Bestehende oder neue Kooperationen der freiwillig Engagierten mit hauptamtlichen kommunalen Strukturen, die auch nach 2026 weiterbestehen, sowie insgesamt eine Vernetzung mit z.B. Bildungsträgern, Kirchengemeinden, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder Mehrgenerationshäusern vor Ort.
  • gezielte Ansprache von schwer erreichbaren Zielgruppen wie zum Beispiel Hochaltrige, ältere Menschen mit Migrationshintergrund und pflegebedürftige Ältere oder ihre Angehörigen, sowie Menschen, die in besonderem Maße von Einsamkeit bzw. Isolation betroffen sind.
  • ein besonders vielfältiges und/oder besonders häufig stattfindendes Angebot (z.B. wöchentliche Smartphone-Sprechstunden, die um spezielle Kurse ergänzt werden).

Der Antrag sollte sich auf einen Erfahrungsort in einer Region beziehen, ggf. kann dieser auch an mehreren Standorten in der weiteren Region Angebote durchführen. Initiativen, die mehrere eigenständige Erfahrungsorte unterstützen, können auch mehrere Anträge stellen. 

Das Auswahlverfahren wird bis Ende März abgeschlossen sein, danach werden die ausgewählten Akteure informiert. Wir halten währenddessen über den aktuellen Stand per Mail auf dem Laufenden.

Der finanzielle Förderzeitraum beginnt mit Rücksendung des Kooperationsvertrags zwischen der ausgewählten Initiative und dem BAGSO e.V. und endet am 31. Dezember 2026. Alle weiteren Bestandteile der Förderung, wie die Vernetzungs- und Schulungsangebote, Materialbestellung, Betreuung und Beratung durch den DigitalPakt Alter, bleiben über 2026 hinaus bestehen. Außerdem werden die Initiativen weiterhin auf unserer Landkarte zu finden sein.

Ja.

Die Begleitung bzw. Schulung von Seniorinnen und Senioren muss im Förderzeitraum beginnen, kann (und soll) aber über das Ende der finanziellen Förderung hinaus fortgeführt werden. Das Fördergeld muss bis November 2026 abgerufen werden. Bis dahin nicht eingesetztes Fördergeld kann darüber hinaus nicht mehr genutzt werden. Bis Ende des Jahres 2026 muss als Abschluss der finanziellen Förderung ein Sach- und Finanzbericht vorlegt werden. Vorlagen werden durch den DigitalPakt Alter gestellt.